Reglement

Reglement des Bayernslam 2015




Hauptwettbewerb

1. Teilnahme
Nominierungsberechtigt sind die 36 dienstältesten bayerischen Poetry Slams, die bis zum 31.12.2014 mindestens zehn Mal stattgefunden haben. Von deren SlammasterInnen können ausschließlich in Bayern wohnhafte SlammerInnen nominiert werden.

2. Modus
Der Hauptwettbewerb wird in vier Halbfinals à 9 StarterInnen ausgetragen, die jeweils in zwei Gruppen unterteilt sind. In der ersten treten 4 StarterInnen auf, in der zweiten 5 StarterInnen. Diese Unterteilung ist nur für die Wertung relevant, eine Pause findet nicht statt.
Der/die jeweils Punktbeste aus jeder Gruppe ist für das Finale qualifiziert.
Im Finale stehen 8 TeilnehmerInnen. Diese werden für die Bewertung in zwei 4er-Gruppen unterteilt. Der/die Punktbeste aus jeder Gruppe zieht ins finale 2er-Stechen ein.

3. Zeitlimit
Die Zeitbegrenzung beträgt in allen Runden 5 Minuten. Die Zeit wird genommen, sobald das erste Wort auf der Bühne gesprochen ist oder spätestens 10 Sekunden nach Betreten der Bühne. Teilnehmer sind angehalten, diese Zeit nicht auszuschöpfen, da der MC nach exakt 5 Minuten die Bühne betritt und den Vortrag nach spätestens 5:15 Minuten abbricht.

4. Urheberrecht
Es dürfen ausschließlich selbstverfasste Texte vorgetragen werden.

5. Textauswahl Texte, die bereits bei Landesmeisterschaften (bisherigen Bayernslams oder bei anderen Landesmeisterschaften) vorgetragen wurden, dürfen beim Bayernslam 2015 nicht noch einmal performt werden. In der ersten Finalrunde darf der Halbfinaltext nicht wiederholt werde. Im finalen 2er-Stechen darf der Text aus dem Halbfinale wiederholt werden. Verstöße gegen diese Regeln werden mit Disqualifikation vom laufenden Wettbewerb geahndet.

6. No Props und No Songs
Nicht erlaubt sind Kostüme oder Hilfsmittel, die der Unterstützung des Textes dienen. Ebenfalls verboten ist die Unterstützung durch Musikinstrumente sowie reine oder überwiegende Gesangsstücke. Gesang als Zitat ist erlaubt, solange der gesprochene Anteil deutlich überwiegt. Sprechgesang/Rap ist erlaubt.

7. Abstimmung
Die Abstimmung erfolgt in allen Halbfinals durch eine Jury aus sieben unabhängigen Personen, die vor Beginn der Veranstaltung aus dem Publikum ausgewählt werden. Die Jury bewertet die Vorträge mit Noten von 0,0 bis 10,0 (Ganze Zahlen mit einer Dezimalstelle), wobei die höchste und die niedrigste Punktzahl gestrichen werden.
Im Finale besteht die Jury aus 10 Juroren.

Sonderregeln für den U20-Wettbewerb

1. Teilnahmebedingungen und Zulassungsvoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind PoetInnen, die nach dem 09.05.1994 geboren sind.
Für den U20 Slam stehen maximal 18 Startplätze zur Verfügung. Diese vergeben die Slammaster/Organisatoren von regelmäßig stattfindenen U20-Slams und Poetry Slam-Workshopprojekten in Bayern.
2. Modus
Der Wettbewerb wird in zwei Halbfinals à 9 StarterInnen ausgetragen. Das Halbfinale ist in zwei (nur für die Wertung relevante) Gruppen unterteilt. In der ersten treten 4 StarterInnen auf, in der zweiten 5 StarterInnen. Für das Finale qualifizieren sich die jeweiligen SiegerInnen einer Gruppe sowie der/die „punktbeste Zweite“ von allen 9 TeilnehmerInnen.
Nachdem im Finale alle sechs SlammerInnen ihren (vom Halbfinale abweichenden) Text vorgetragen haben, wird der/die Punktbeste neue/r U20-ChampionEsse.